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§1 Geltung     
Donaumedia erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Unterzeichnung eines Vertrages mit einem Kunden und von Donaumedia gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung als angenommen. Abweichungen von diesen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.
Donaumedia ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Wenn der Kunde nicht 14 Tage nach Eingang der Änderungsmitteilung widerspricht, so werden diese entsprechend den Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Donaumedia berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu gemäß §8 zu kündigen. 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Donaumedia oder mit erster Erfüllungshandlung, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist bindend.

§ 3 Preis/Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils gültigen Preise unserer unverbindlichen Angebote. Donaumedia ist berechtigt, die Preise zu ändern, sofern eine Änderung der Marktsituation dies erfordert. 
Zahlungen haben sofort nach Ausstellung der Rechnung zu erfolgen, sofern keine anderen Zahlungsweisen schriftlich vereinbart wurden. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen.

§ 4 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung bzw. dem durch eine Bestellung bestätigten Angebot. Donaumedia behält sich das Recht vor, die Leistung zu erweitern, die Preise zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

§ 5 Haftungsbeschränkung

Bei Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt übernimmt Donaumedia keine Gewähr. Die Betreiber von Donaumedia haften nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

§ 6 Verantwortlichkeiten der Kunden

Der Kunde ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit seines Eintrags allein verantwortlich. Wir haften nicht für Inhalte und Rechte auf Fotos und Texten usw. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Inhalte und Angebote seiner Printmedien und seiner gegebenenfalls verlinkten Homepage mit geltendem deutschen Recht vereinbar sind, bzw. keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt die Betreiber von Donaumedia von allen Nachteilen – insbesondere einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme – Dritter frei, die dem Betreiber durch von ihm begangene Rechtsverletzungen entstehen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, vollständig freizustellen. Der Inserent versichert, dass die von ihm zum Eintrag verwendeten Bilder, Logos und Marken frei von Rechten Dritter sind, respektive der Inserent zur Nutzung der übermittelten Zeichen berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für Namens-, Wettbewerbs-, Urheber-, und Persönlichkeitsrechte Dritter.

§ 9 Gewährleistung

Sollten Regelungen des Gewährleistungsrechts anwendbar sein, so stellen geringe Abweichungen einer gelieferten Sache keinen Mangel dar, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Kunde hat eine gelieferte Sache unverzüglich nach deren Lieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen zu untersuchen. Eine fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung bzw. bei einem durch eine sorgfältige Untersuchung erkennbaren Mangel binnen einer Woche nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt. Bei einem ordnungsgemäß angezeigten Sachmangel kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung erst verlangen, wenn oscarson den Fehler zweimal nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben hat.

§ 8 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

§ 9 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Sitz des Betreibers.